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   FG Sachsen, 15.11.2012 - 1 K 712/11   

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https://dejure.org/2012,58343
FG Sachsen, 15.11.2012 - 1 K 712/11 (https://dejure.org/2012,58343)
FG Sachsen, Entscheidung vom 15.11.2012 - 1 K 712/11 (https://dejure.org/2012,58343)
FG Sachsen, Entscheidung vom 15. November 2012 - 1 K 712/11 (https://dejure.org/2012,58343)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung der Steuerklasse III bei Anwendung des Splittingvorteils auf die sog. Halbfamilie (hier: Verwitweter mit Kindern)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Anwendung des Splittingverfahrens für verwitwete Alleinerziehende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Anwendung des Splittingverfahrens für verwitwete Alleinerziehende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 17.10.2012 - III B 68/12

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses verwitweter Alleinerziehender aus dem

    Auszug aus FG Sachsen, 15.11.2012 - 1 K 712/11
    Ein Verfahren mit nahezu identischem Sachverhalt sei beim BFH unter dem Az. III B 68/12 anhängig.

    Da bei verwitweten Steuerpflichtigen mit Kindern die Gemeinschaft des Erwerbs und des Verbrauchs aufgehoben ist, widerspricht es nicht verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen, dass verwitwete Steuerpflichtige mit Kindern nicht zusammen veranlagt werden können und deshalb auch nicht in den Genuss des Splittingtarifs gelangen (vgl. BFH-Beschluss vom 20.09.2002 III B 40/02, BFH/NV 2003, 157 , m.w.N.; Finanzgericht München, Urteil vom 28.04.2010 10 K 692/09, EFG 2010, 1768, bestätigt durch BFH-Beschluss vom 31.05.2011 III B 96/10, BFH/NV 2011, 1874; Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28.03.2012 Az. 7 V 4/12, juris, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BFH: III B 68/12).

    Anderes ergibt sich auch nicht aus der gegen den Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28.03.2012 Az. 7 V 4/12 eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde (Az. des BFH: III B 68/12).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus FG Sachsen, 15.11.2012 - 1 K 712/11
    Das Ehegattensplitting stellt eine an dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehepaare (Art. 3 Abs. 1 GG ) orientierte sachgerechte Besteuerung dar (Beschluss des BVerfG vom 03.11.1982 1 BvR 620/78, 1335/78, 1104/79 und 363/80, BStBl II 1982, 717 ).

    Auch können die Aufwendungen für die Betreuung der Kinder nicht durch Gewährung des gerade auf einer anderen Grundlage und anderen Zwecken dienenden Ehegatten-Splittings berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 31.07.1997 III R 31/90, BFH/NV 1998, 439 , im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG in BStBl II 1982, 717 ).

  • FG Niedersachsen, 28.03.2012 - 7 V 4/12

    Ehegattensplitting oder Familiensplitting für Alleinerziehende;

    Auszug aus FG Sachsen, 15.11.2012 - 1 K 712/11
    Da bei verwitweten Steuerpflichtigen mit Kindern die Gemeinschaft des Erwerbs und des Verbrauchs aufgehoben ist, widerspricht es nicht verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen, dass verwitwete Steuerpflichtige mit Kindern nicht zusammen veranlagt werden können und deshalb auch nicht in den Genuss des Splittingtarifs gelangen (vgl. BFH-Beschluss vom 20.09.2002 III B 40/02, BFH/NV 2003, 157 , m.w.N.; Finanzgericht München, Urteil vom 28.04.2010 10 K 692/09, EFG 2010, 1768, bestätigt durch BFH-Beschluss vom 31.05.2011 III B 96/10, BFH/NV 2011, 1874; Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28.03.2012 Az. 7 V 4/12, juris, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BFH: III B 68/12).

    Anderes ergibt sich auch nicht aus der gegen den Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28.03.2012 Az. 7 V 4/12 eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde (Az. des BFH: III B 68/12).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus FG Sachsen, 15.11.2012 - 1 K 712/11
    Der Kläger leitet zu Unrecht aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 21.07.2010 1 BvR 2464/07 ab, nunmehr müsse in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG und des BFH der Splittingtarif - zumindest entsprechend - auch auf Verwitwete mit Kindern angewendet werden.
  • BFH, 20.09.2002 - III B 40/02

    Ehegatten-Splitting: keine Übertragung auf Alleinerziehende oder getrennt lebende

    Auszug aus FG Sachsen, 15.11.2012 - 1 K 712/11
    Da bei verwitweten Steuerpflichtigen mit Kindern die Gemeinschaft des Erwerbs und des Verbrauchs aufgehoben ist, widerspricht es nicht verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen, dass verwitwete Steuerpflichtige mit Kindern nicht zusammen veranlagt werden können und deshalb auch nicht in den Genuss des Splittingtarifs gelangen (vgl. BFH-Beschluss vom 20.09.2002 III B 40/02, BFH/NV 2003, 157 , m.w.N.; Finanzgericht München, Urteil vom 28.04.2010 10 K 692/09, EFG 2010, 1768, bestätigt durch BFH-Beschluss vom 31.05.2011 III B 96/10, BFH/NV 2011, 1874; Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28.03.2012 Az. 7 V 4/12, juris, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BFH: III B 68/12).
  • BFH, 27.06.1996 - IV R 4/84

    Alleinerziehende Eltern - Kinderbetreuungskosten - Kürzung - Zumutbare Belastung

    Auszug aus FG Sachsen, 15.11.2012 - 1 K 712/11
    Zwischen solchen Alleinerziehenden und ihren Kindern besteht nämlich weder wirtschaftlich noch familienrechtlich eine Gemeinschaft des Erwerbs, die zu einer anteiligen Teilhabe am Familieneinkommen führt, sondern ein bloßes Unterhaltsverhältnis (vgl. BFH-Urteil vom 27.06.1996 IV R 4/84).
  • BFH, 02.11.2000 - X R 156/97

    Fortsetzungsfeststellungsklage; LSt-Ermäßigungsverfahren

    Auszug aus FG Sachsen, 15.11.2012 - 1 K 712/11
    Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist zulässig, da noch keine Veranlagung für das Jahr 2011 durchgeführt wurde (BFH-Urteile vom 29.05.1979 VI R 21/77, BStBl. II 1979, 650; vom 10.06.1983 VI R 186/82, juris; BFH-Beschluss vom 02.11.2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 454).
  • BFH, 31.05.2011 - III B 96/10

    Kein Splittingtarif aus Billigkeitsgründen - Richterliche Unabhängigkeit von

    Auszug aus FG Sachsen, 15.11.2012 - 1 K 712/11
    Da bei verwitweten Steuerpflichtigen mit Kindern die Gemeinschaft des Erwerbs und des Verbrauchs aufgehoben ist, widerspricht es nicht verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen, dass verwitwete Steuerpflichtige mit Kindern nicht zusammen veranlagt werden können und deshalb auch nicht in den Genuss des Splittingtarifs gelangen (vgl. BFH-Beschluss vom 20.09.2002 III B 40/02, BFH/NV 2003, 157 , m.w.N.; Finanzgericht München, Urteil vom 28.04.2010 10 K 692/09, EFG 2010, 1768, bestätigt durch BFH-Beschluss vom 31.05.2011 III B 96/10, BFH/NV 2011, 1874; Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28.03.2012 Az. 7 V 4/12, juris, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BFH: III B 68/12).
  • BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77

    Lohnsteuerermäßigungsverfahren - Erhöhung des Freibetrags -

    Auszug aus FG Sachsen, 15.11.2012 - 1 K 712/11
    Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist zulässig, da noch keine Veranlagung für das Jahr 2011 durchgeführt wurde (BFH-Urteile vom 29.05.1979 VI R 21/77, BStBl. II 1979, 650; vom 10.06.1983 VI R 186/82, juris; BFH-Beschluss vom 02.11.2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 454).
  • BFH, 31.07.1997 - III R 31/90

    Beschäftigung einer Haushaltshilfe

    Auszug aus FG Sachsen, 15.11.2012 - 1 K 712/11
    Auch können die Aufwendungen für die Betreuung der Kinder nicht durch Gewährung des gerade auf einer anderen Grundlage und anderen Zwecken dienenden Ehegatten-Splittings berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 31.07.1997 III R 31/90, BFH/NV 1998, 439 , im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG in BStBl II 1982, 717 ).
  • FG München, 28.04.2010 - 10 K 692/09

    Keine Anwendung des Splittingtarifs auf getrennt lebende Ehegatten im Wege der

  • BFH, 10.06.1983 - VI R 186/82
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